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Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung.

                   

Wofür gibt es den Zuschuss?

  • Kauf eines Kraftfahrzeugs

  • Behindertengerechter Umbau/Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs

  • Erlangen eines Führerscheins

Weitere Voraussetzungen:

  • berufstätig min. 15 Stunden/Woche

  • Merkzeichen aG und 100 GdB

  • Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert

Schwerbehinderte Menschen können unter Umständen Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251) erhalten. Nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 20,

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zum Kauf eines Autos und zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder zum Führerschein.

Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird in der Regel als Zuschuss geleistet. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen.

Die Versicherten müssen auf Dauer aufgrund der Behinderung auf das Auto angewiesen sein. Und ihnen muss nicht zugemutet werden können, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einer Mitfahrgelegenheit oder einem Werkbus zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz zu gelangen.

Die Günstigerprüfung zeigt, ob der Weg nicht mit einem Fahrdienst zurückgelegt werden kann. Die Antragssteller müssen ihr Fahrzeug selbst führen oder von einer dritten Person gefahren werden.

 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann ist der Zuschuss für den Autokauf noch abhängig vom Nettoeinkommen des Antragstellers.

Am 10.06.2021 wurde die maximale Kfz-Hilfe von 9500€ auf 22000€ erhöht.

Für Kraftfahrzeughilfe Rechner vom Handicap-Bazar bitte Link anklicken.

Kraftfahrzeughilfe Rechner 2024 (und 2023) | handicap-bazar

Konto:  Aktive Förderung behinderter Menschen e. V.  IBAN: DE89292657474000245400  BIC:  GENODEF1BEV

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