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                                                          Mit der Bahn.

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.

Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.

 

Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-

Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.

Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Unentgeltliche Beförderung schwerkriegsbeschädigter Menschen mit o. g. Ausweisen inkl. Merkzeichen „1.Kl."

Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen) in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Beförderung einer Begleitperson/Hunde:

Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.

Mobilitätsservicezentrale

Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn - ÖPNV-Info (oepnv-info.de)

Nur Fliegen ist schöner

                                             

Anmeldung Für eine bestmögliche Vorbereitung informieren Sie sich bereits bei der Buchung, spätestens jedoch bis 48 Stunden vor Abflug über die erforderlichen Hilfeleistungen.

Eine rechtzeitige Anmeldung ist außerdem ratsam, da die Anzahl der Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität pro Flug u. a. aus Gründen der Betreuung und der Sicherheit sowie in Abhängigkeit vom eingesetzten Flugzeugtyp begrenzt ist.

Begleitung am Flughafen an Abflug- und Zielort:

Für hilfsbedürftige Fluggäste wird eine kostenlose Begleitung sowohl am Abflug- als auch am Zielflughafen angeboten. Geh- bzw. schwerbehinderten Passagieren werden für die Beförderung zum und vom Flugzeug kostenfrei Rollstühle bereitgestellt.

Bitte geben Sie bei der Reservierung dieser Serviceleistung an, in welchem Umfang Sie Hilfeleistungen benötigen.

An vielen Flughäfen besteht für Rollstuhlfahrer die Möglichkeit des bevorzugten Einsteigens (so genanntes Preboarding).

 

Beförderung des Rollstuhls:

 

Fluggast eigene Rollstühle werden kostenfrei befördert und nicht auf das Freigepäck angerechnet.

Bei Anfragen für den Transport eines Rollstuhls geben Sie bitte die Maße, das Gewicht und die Art des Rollstuhls an.

Der Transport erfolgt aus Platzgründen im Frachtraum, bitte geben Sie Ihren Rollstuhl daher transportfertig als Sondergepäck auf.

Am Zielflughafen erhalten Sie Ihren Rollstuhl entweder direkt am Flugzeug oder am Gepäckausgabeband zurück.

Auch Ihren Sport- oder Rennrollstuhl können Sie als Sportgepäck kostenfrei aufgeben!

 

Batterietyp:

 

Rollstühle oder andere batteriebetriebene Mobilitätshilfen mit einer auslaufsicheren Trocken- oder Gelbatterie können unter der Voraussetzung befördert werden, dass die Batterie nicht betriebsbereit angeschlossen ist und die Batteriepole gegen Kurzschluss gesichert sowie isoliert sind.

Darüber hinaus muss die Batterie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein.

 

Für Rollstühle oder andere batteriebetriebene Mobilitätshilfen mit Nassbatterien gelten aus Sicherheitsgründen besondere Kriterien.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Service-Center über die geltenden Bestimmungen!

 

Kostenlose Sitzplatzreservierung:

 

Für Fluggäste mit Schwerbehindertenausweis (oder vergleichbar) ist ab einem Behinderungsgrad von 50 % die Sitzplatzreservierung inkl. einer Begleitperson kostenlos.

 

Reisen mit Begleitperson:

 

Stark gehbehinderten, gehunfähigen und sehgeschädigten Fluggästen wird empfohlen, die Flugreise gemeinsam mit einer Begleitperson anzutreten.

Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf selbst nicht eingeschränkt mobil sein und keine weiteren betreuungsbedürftigen Fluggäste begleiten.

Begleitpersonen von Passagieren mit Schwerbehindertenausweis und eingetragenem Merkzeichen "B" (oder vergleichbar) zahlen auf innerdeutschen Flügen nur die Steuern und Gebühren sowie die Service Charge.

 

Beförderung mit Begleithund:

 

Sehbehinderte Fluggäste können ihren Blindenhund selbstverständlich kostenfrei mit in die Flugzeugkabine nehmen.

Der Hund muss nicht in einem Transportbehälter untergebracht werden. Es ist jedoch erforderlich, dass der Hund sein Blindenführhund-Geschirr trägt und alle für die Ein- und Ausreise notwendigen Dokumente des Blindenhundes (gültiger Tierpass, Impf- und Gesundheitszeugnisse usw.) mitgeführt werden

 

Transport medizinischer Hilfsmittel:

 

Medizinische Hilfsmittel und Geräte (z. B. Beatmungsgeräte, Inhalatoren und Gehhilfen) sowie Medikamente werden bei Vorlage eines entsprechenden Attestes kostenlos transportiert.

Wir empfehlen, medizinisches Gepäck separat zu verpacken.

Bitte beachten Sie hierbei auch die.EU-Handgepäckregelung .

Konto:  Aktive Förderung behinderter Menschen e. V.  IBAN: DE89292657474000245400  BIC:  GENODEF1BEV

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